Die Einführung des Amazon Bewertungsbutton

Alle Amazon Seller wollen Kund:innen um eine Bewertung bitten, jedoch war bisher immer die Frage: Wie? Vor allem, wenn man nicht gegen die Amazon TOS verstoßen will. Ende 2019 veröffentlicht Amazon demnach einen neuen “Bewertungsbutton”, mit dem man Kund:innen über das Seller Central zur Bewertung auffordern kann. Wie das funktioniert und was wir von ENIDA Support davon halten, lernst Du in dieser Zusammenfassung.


Der Amazon Bewertungsbutton

Um diverse Follow Up E-Mails von Amazon Sellern zu unterbinden, hat Amazon nun einen eigenen Button gelauncht. Diesen findet man in der Bestellübersicht (siehe Screenshot). Die versandte E-Mail fragt nach Verkäufer-Feedback sowie nach einer Produktrezension (2-in-1). Diese E-Mail gleicht der Bewertungsanforderung, die Amazon automatisch versendet. Den Inhalt dieser E-Mail kann man nicht individualisieren oder inhaltlich bearbeiten.

ACHTUNG: Der Button steht zwischen 4 und 30 Tagen nach Lieferung der Ware zur Verfügung. Danach kann er nicht mehr benutzt werden.

Worauf Du achten solltest!

Wenn Du den Bewertungsbutton dennoch einfach bei allen Kund:innen anwenden willst, dann beachte bitte die folgenden Punkte!

  1. Da man einen Kund:innen nur einmal nach einer Bewertung fragen darf, sei Dir sicher, dass Du den Button auch nur einmal benutzt, sonst wird Dein Account ganz schnell eingeschränkt. Mehr dazu hier.

  2. Mit dem Button fragt Amazon nach einer ehrlichen Bewertung, sei also auch auf negative Bewertungen gefasst! (Tipp: Gab es schon eine Rückerstattung für das Produkt?)

  3. Achte auf das Datum des Kaufs. Der Button kann nur zwischen 4 und 30 Tagen genutzt werden, dennoch ist es wichtig, dass Kund:innen das Produkt vorher testen konnte. Wichtig ist hier natürlich auch, dass es während der Feiertage gut sein kann, dass sich das Produkt um ein Geschenk handelt.

  4. Amazon fragt nach Verkäufer-Feedback sowie einer Produktbewertung. Da viele Kund:innen den Unterschied nicht kennen, kann es hier zu Verwirrung kommen.

  5. Anstatt in jede Bestellung einzeln reinzuschauen, schau’ Dir mal dieses Google Chrome Plugin an, das den Button in der Übersicht aller Bestellungen anzeigt. (Kein Affiliatelink) Hier noch eine andere Möglichkeit: Jungle Scout wirbt derzeit ebenso mit einem neuen Feature ihres Tools: Bulk Review Request . Damit sollst Du ganz einfach mit einem Klick eine Bitte nach einer Rezension versenden, den Prozess problemlos automatisieren und ebenfalls individuelle Anfragen an bestimmte Kunden senden können - direkt über das Seller Central.  (*wir haben hier keine Praxistests durchgeführt*)

Eigene Meinung - Vergessen wir’s besser?

Wir kennen das doch alle. Amazon sendet eine Aufforderung zur Bewertung und wo landet die Mail (ohne sie zu öffnen)? Im Papierkorb. Da stellt man sich leicht die Frage, ob es überhaupt Sinn macht, sich die Mühe zu machen. Daher hier ein Ansatz…

Wir bei ENIDA Support fragen nicht blind alle Kunden nach einer Bewertung, sondern nur DIE, mit denen wir Kontakt hatten.

Man kann in seiner letzten Nachricht an Kund:innen darauf hinweisen, dass er/sie eine E-Mail von Amazon zur Bewertung erhalten wird. Vermeide hier jedoch Phrasen wie z.B. “Wenn Sie mit unserem Service zufrieden waren, dann würden wir uns freuen….”. Vor allem “Wenn/Dann” Aussagen sowie die Erwähnung vom erbrachten Service sollten nicht genutzt werden, da sie darauf ausgerichtet sind, dass nur Kunden eine Rezension hinterlassen, die eine positive Erfahrung mit dem Service hatten! (you cannot ask only customers who had a positive experience with your product to leave a review” Quelle )

Probiere doch stattdessen eher so etwas:

Es wäre toll, wenn Du uns eine ehrliche Rezension zu unserem Produkt hinterlassen könntest. Dazu sende ich Dir gleich separat über Amazon eine E-Mail mit Bitte um eine Rezension.

Wir hoffen, dass dieser Artikel ein bisschen mehr Licht ins Dunkeln bringen konnte. Bitte beachte, dass dieser Artikel die rechtliche Seite der Nutzung des Buttons nicht beleuchten kann. Inwiefern die E-Mail von Amazon als Werbungsemail gilt und ggf. eine Abmahnung droht, konnte bisher noch nicht festgelegt werden.


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